Wichtige Rechtsgeschäfte bedürfen der notariellen Form, sei es im Wege der Beurkundung oder der Unterschriftbeglaubigung. Dazu gehören u.a. Grundstücks- und Kaufverträge über Wohnungseigentum oder auch die Übertragung von Grundbesitz im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Aufgabe der Notars ist auch die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Beratung im Gesellschaftsrecht, der Gründung von GmbH und vieles mehr. Bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen kommen dem in unserer Kanzlei tätigen Notar seine langjährigen Erfahrungen als Fachanwalt für Familienrecht zu Gute.

Mehr erfahren…