Erbrecht Rechtsberatung – Rechtsanwalt Schubert unterstützt Sie bei Nachlass und Vorsorge

Die Klärung eines Erbes erfordert juristische Präzision und Einfühlungsvermögen. Wir helfen Ihnen, rechtzeitig die Weichen für eine geordnete Vermögensübergabe zu stellen und Ihre Ansprüche durchzusetzen, falls rechtliche Schwierigkeiten auftreten.
Wir legen die Konsequenzen jeder Entscheidung transparent dar, um gemeinsam Wege zu finden, die zu Ihren Werten und Vorstellungen passen. Betrachten Sie die Nachlassplanung als aktiven Vorsorgeprozess, der Klarheit schafft und die finanzielle Zukunft Ihrer Familie sichert. Als Partner vor Ort stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. Komplexe juristische Themen übersetzen wir in verständliche Worte und beugen durch vorausschauende Planung Streitigkeiten vor.
Zu unseren Aufgaben zählen die rechtssichere Erstellung von Testamenten, die Ausgestaltung von Erbverträgen und die Klärung von Pflichtteilsfragen. Erbengemeinschaften moderieren wir, um eine geordnete Vermögensübertragung zu gewährleisten. Im ersten Gespräch betrachten wir Ihre familiäre Situation im Detail und zeigen Stolperfallen auf, die ohne klare Regelungen zu Konflikten führen können.
Testamente und Erbverträge rechtssicher gestalten
Wir begleiten Sie bei der Abfassung handschriftlicher Testamente, der Beurkundung notarieller Urkunden und dem Abschluss von Erbverträgen. Dabei fließen Vermächtnisse sowie Auflagen ein, um Ihr Lebenswerk abzusichern, während wir zeigen, wie etwa eine frühere Scheidung oder Unterhaltspflichten die Verteilung des Vermögens beeinflussen können.
Erbansprüche und Pflichtteile wirkungsvoll durchsetzen
Wir setzen uns für Sie ein, wenn Sie Pflichtteile einfordern oder sich gegen solche Ansprüche verteidigen. Die Gültigkeit von Erbscheinen überprüfen wir und organisieren die Teilung in Erbengemeinschaften, sei es bei Immobilien oder Geldanlagen.
Nachlassabwicklung: wichtige Regeln und Besonderheiten
Bei der Entscheidung, ob Sie eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchten, beraten wir Sie gründlich. Zur Verwaltung von Mietverhältnissen, zum Einzug offener Forderungen oder zur Haftung für Nachlassschulden gegenüber Gläubigern stehen wir Ihnen zur Seite. Da ein Verstorbener neben Vermögen häufig laufende Verträge oder Rechnungen hinterlässt, ist rasches Handeln entscheidend. Durch unsere Hilfe wahren Sie den Überblick und verhindern, dass Ihr persönliches Vermögen für Verbindlichkeiten des Erblassers herangezogen wird.
Bei Immobilien im Nachlass tauchen oft mietrechtliche Fragen auf, etwa wenn ein Mieter oder Eigentümer stirbt und die Verträge auf die Erben übergehen. Wir prüfen für Sie, ob eine Kündigung zulässig ist oder wie der Mietvertrag fortgeführt werden kann. Bestanden noch Forderungen des Verstorbenen gegenüber Dritten, übernehmen wir im Auftrag der Erbengemeinschaft das Inkasso, um die Erbmasse zu bewahren.
Nach einem Todesfall können Berührungspunkte mit dem Verkehrsrecht oder Schadensersatzrecht auftreten, etwa bei der Regulierung eines Unfalls. Wir untersuchen alle Ansprüche, die in den Nachlass fallen, und achten auf die richtige Zuordnung von Entschädigungszahlungen. Unsere Arbeit beschränkt sich nicht nur auf die Beratung, sondern wir vertreten Sie aktiv gegenüber Versicherungen sowie Behörden, weil sich die Angelegenheiten mit weiteren Beteiligten oft nur so klären lassen.
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Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die Ihren Wünschen entspricht und rechtlich tragfähig ist, wobei ein persönliches Gespräch die Grundlage für unsere Zusammenarbeit bildet.
