Fast alle Ehepaare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, aber kaum jemand weiß, dass es sich dabei im Kern um einen Güterstand der Gütertrennung handelt. Während der Ehe erworbenes Vermögen bleibt jeweils eigenes Vermögen des erwerbenden Ehepartners! Im Falle der Scheidung ist allerdings in einem komplizierten Verfahren der von den Ehegatten während der Ehe jeweils erzielte Vermögenszuwachs rechnerisch zu ermitteln und gegebenenfalls durch eine Zahlung auszugleichen. Zahlen Sie nicht mehr als erforderlich, fordern Sie alles, was Ihnen zusteht. Unsere Aufgabe ist es, Sie bei dieser „Rechenaufgabe“ und bei der sonstigen Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens zu begleiten.