Fachgebiete

Selbst wir Anwälte können nicht alles gleich gut! Die Gesetze und die Rechtsprechung entwickeln sich ständig fort und werden immer umfangreicher und leider auch komplizierter. Zugleich erwarten Sie von uns zu Recht eine kompetente Beratung und Vertretung. Diese Kompetenz sichern wir durch eine Konzentration auf fachliche Schwerpunkte. Jeder unserer Anwälte hat sich auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert, die wir ihnen hier vorstellen.

Viele Betroffene sehen erst im Falle einer Kündigung eines Arbeitsvertrages die Notwendigkeit einer anwaltlichen Beratung. Oftmals können Probleme schon wesentlich früher mit anwaltlicher Hilfe für alle Beteiligten verträglich gelöst werden.
Das Arbeitsrecht besteht im Übrigen nicht nur aus dem Kündigungsschutzrecht. Alle Fragen rund um ein Arbeitsverhältnis werden erfasst, ausbleibende oder zögerliche Gehaltszahlungen ebenso wie z.B. Regelungen zum Urlaub, zur Arbeitszeit, zum Mutterschutz und vieles mehr.

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Die Ehescheidung umfasst weit mehr als einen förmlichen Schlussstrich unter eine gescheiterte Beziehung. In aller Regel müssen die von den Eheleuten erworbenen Rentenansprüche in der Altersversorgung ausgeglichen und häufig auch komplizierte Unterhalts- und Vermögensfragen geregelt werden.

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Das Erbrecht umfasst die gesetzlichen Bestimmungen, nach welchen sich der Rechtsübergang des Vermögens einer Person (Erblasser) auf eine andere oder mehrere andere Personen (Erben) regelt. Unsere Aufgabe ist, unsere Mandanten fachkundig sowohl bei der Gestaltung Ihres letzten Willens als auch bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Erbansprüche, Pflichtteilrechte und zu Ihren Gunsten ausgesetzter Vermächtnisse zu beraten.

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Das Familienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte des familiären Zusammenlebens und der daraus folgenden Konflikte. In diesem Zusammenhang auftretende Fragen des Getrenntlebens, der Scheidung, der Vermögensauseinandersetzung, des Kindes- und Ehegattenunterhaltes und der elterlichen Sorge betreffen eine komplexe und komplizierte Rechtsmaterie, die in die Hand eines kompetenten Fachmannes gehört.

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Unsere Kanzlei befasst sich schwerpunktmäßig mit der Durchsetzung von Forderungen im gerichtlichen Mahnverfahren gegen Schuldner. Hierfür bieten wir für Gewerbetreibende bei Bedarf kostengünstige Rahmenvereinbarungen an. Unsere Mitarbeiter erarbeiten zudem wirtschaftliche Lösungen, um die titulierten Forderungen außergerichtlich oder auch im Wege der Zwangsvollstreckung zu realisieren. Und wenn Ihr Anspruch einmal streitig sein sollte, ist Ihnen unser kompetentes Anwaltsteam behilflich, Ihre berechtigten Ansprüche gerichtlich.

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Ein Mietvertrag über Gewerberäume hat sowohl für den Vermieter als auch für den gewerblichen Mieter eine besondere Bedeutung und ist zumeist mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Dem Vermieter ist an einer langfristigen Sicherung seiner Investitionen gelegen, für den Mieter steht die langfristige Sicherung seines Standortes und eine gesunde Kostenstruktur seines Betriebes im Vordergrund. Wirtschaftliche Interessen und Risiken prägen somit das Gewerbemietrecht. Schon beim Abschluss eines Mietvertrages ist eine anwaltliche Beratung anzuraten, erst recht im Falle von Streitigkeiten oder anderweitigen Krisensituationen.

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Das Internet ist nicht nur ein Segen, sondern bekanntlich auch mit Risiken verbunden. Diese offenbaren sich für den „normalen“ Nutzer zunehmend in Form von Abmahnungen verbunden mit Schadensersatzforderungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen. Die auf solche Abmahnungen spezialisierten Kanzleien sind oft sehr hartnäckig und in der Bemessung der Ersatzforderungen nicht gerade zurückhaltend. Ähnlich verhält es sich bei den sogenannten Abo-Fallen – ein Klick zu viel und schon soll ein kostenträchtiger Vertrag geschlossen worden sein. Schließlich erfordert auch die Betätigung im Internet mit einem gewerblichen Auftritt die Beachtung besonderer rechtlicher Rahmenbedingungen. In all diesen Fällen ist eine anwaltliche Beratung geeignet, um Risiken vorzubeugen und unberechtigte oder überzogene Forderungen abzuwehren.

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Wichtige Rechtsgeschäfte bedürfen der notariellen Form, sei es im Wege der Beurkundung oder der Unterschriftbeglaubigung. Dazu gehören u.a. Grundstücks- und Kaufverträge über Wohnungseigentum oder auch die Übertragung von Grundbesitz im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Aufgabe der Notars ist auch die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Beratung im Gesellschaftsrecht, der Gründung von GmbH und vieles mehr. Bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen kommen dem in unserer Kanzlei tätigen Notar seine langjährigen Erfahrungen als Fachanwalt für Familienrecht zu Gute.

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Gerade im Falle der Trennung oder der Scheidung ist die finanzielle Sicherstellung des täglichen Lebensbedarfs für alle Beteiligten von existenzieller Bedeutung. Die Regelung des Kindesunterhaltes und des Ehegattenunterhaltes gerät gerade auch in einer familiären Krisensituation leicht zum Streitpunkt. Ein Blick in das Internet kann hilfreich sein. Eine eigene Unterhaltsberechnung mit Hilfe eines Internetrechners geht fast immer schief. Unterhalt ist eine Frage des Einzelfalles und nicht von standardisierten Formeln und gehört daher in die Hand von Experten.

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Wir beraten mittelständische Unternehmen, Firmen, Freiberufler und Selbstständige umfassend sowohl bei der Lösung tagesaktueller Rechtsfragen im geschäftlichen Verkehr mit Kunden, Lieferanten und Klienten als auch bei der Gestaltung und Lösung grundlegender Probleme in Fragen Allgemeiner Geschäftsbedingungen, der Strukturierung Ihres rechtssicheren Mahnwesens und vieles mehr. Darüber hinaus verfügen wir über ein schlagkräftiges Team, welches zu angemessenen Konditionen die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Beitreibung Ihrer Forderungen übernimmt. Sprechen Sie uns an.

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Ein Verkehrsunfall hat oft langwierige Bemühungen zur Folge, Ansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Verzögerungen und erhebliche Kürzungen gilt es zu vermeiden. Unsere Aufgabe ist es, den Mandanten bei der Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche (Schadensregulierung, Schmerzensgeld, Unfallfolgekosten) gegen die stets um Schadensbegrenzung bemühte Versicherung mit dem erforderlichen Nachdruck zu vertreten.

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My home is my castle…Der Frieden wird aber zuweilen gestört: Kündigungen – Mieterhöhungen – Betriebskostenabrechnungen – Minderungen der Miete wegen Mietmängeln sind die häufigsten Streitpunkte und sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter mit komplexen Fragestellungen verbunden und nur unter Beachtung einer sich ständig erneuernden Rechtsprechung zutreffend zu lösen. Wir sind gerne behilflich.

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Immer größere Bedeutung erlangt das „Wohnen auf Zeit“. Das Wohnraumvermittlungsrecht umfasst die rechtlichen Gesichtspunkte für Wohnraumsuchende wie für Makler, geregelt im Wohnungsvermittlungsgesetz. Dieses beinhaltet sehr spezifische Regelungen, die häufig Rechtsfragen aufwerfen, die nur mit anwaltlicher Unterstützung – erforderlichenfalls auch gerichtlich – geklärt werden können.

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Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt der Käufer nicht nur eine Immobilie zur eigenen Nutzung oder zu Vermietungszwecken. Er wird zugleich Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft und ist damit allen Rechten, aber insbesondere auch allen Pflichten der Gemeinschaft – mit teilweise erheblichen finanziellen Folgen – ausgesetzt. Hierzu bedarf es häufig einer qualifizierten rechtlichen Beratung und Vertretung, nicht nur um zweifelhafte Beschlüsse rechtzeitig zu überprüfen und erforderlichenfalls fristgerecht anzugreifen, sondern auch schon im Vorfeld einer Eigentümerversammlung zur Absicherung der eigenen Vorgehensweise.

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Fast alle Ehepaare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, aber kaum jemand weiß, dass es sich dabei im Kern um einen Güterstand der Gütertrennung handelt. Während der Ehe erworbenes Vermögen bleibt jeweils eigenes Vermögen des erwerbenden Ehepartners! Im Falle der Scheidung ist allerdings in einem komplizierten Verfahren der von den Ehegatten während der Ehe jeweils erzielte Vermögenszuwachs rechnerisch zu ermitteln und gegebenenfalls durch eine Zahlung auszugleichen. Zahlen Sie nicht mehr als erforderlich, fordern Sie alles, was Ihnen zusteht. Unsere Aufgabe ist es, Sie bei dieser „Rechenaufgabe“ und bei der sonstigen Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens zu begleiten.

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