Das Erbrecht umfasst die gesetzlichen Bestimmungen, nach welchen sich der Rechtsübergang des Vermögens einer Person (Erblasser) auf eine andere oder mehrere andere Personen (Erben) regelt. Unsere Aufgabe ist, unsere Mandanten fachkundig sowohl bei der Gestaltung Ihres letzten Willens als auch bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Erbansprüche, Pflichtteilrechte und zu Ihren Gunsten ausgesetzter Vermächtnisse zu beraten.