Ein Mietvertrag über Gewerberäume hat sowohl für den Vermieter als auch für den gewerblichen Mieter eine besondere Bedeutung und ist zumeist mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken verbunden. Dem Vermieter ist an einer langfristigen Sicherung seiner Investitionen gelegen, für den Mieter steht die langfristige Sicherung seines Standortes und eine gesunde Kostenstruktur seines Betriebes im Vordergrund. Wirtschaftliche Interessen und Risiken prägen somit das Gewerbemietrecht. Schon beim Abschluss eines Mietvertrages ist eine anwaltliche Beratung anzuraten, erst recht im Falle von Streitigkeiten oder anderweitigen Krisensituationen.