Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt der Käufer nicht nur eine Immobilie zur eigenen Nutzung oder zu Vermietungszwecken. Er wird zugleich Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft und ist damit allen Rechten, aber insbesondere auch allen Pflichten der Gemeinschaft – mit teilweise erheblichen finanziellen Folgen – ausgesetzt. Hierzu bedarf es häufig einer qualifizierten rechtlichen Beratung und Vertretung, nicht nur um zweifelhafte Beschlüsse rechtzeitig zu überprüfen und erforderlichenfalls fristgerecht anzugreifen, sondern auch schon im Vorfeld einer Eigentümerversammlung zur Absicherung der eigenen Vorgehensweise.

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